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Schnäppchen

Feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm. Feststehende Messer mit einer Klingenlänge ab 12 cm unterliegen in Deutschland einer Tragebeschränkung, d. h. zum erlaubten Führen muss ein sog. sozialadäquater Grund vorhanden sein. Der Erwerb und Besitz fällt, sofern es sich nicht um eine Stichwaffe handelt, nicht unter das Waffenrecht.

