
Full Automatikmesser
Wichtiger WaffG. Hinweis zu diesem Produkt: Seit dem 31 Oktober 2024 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein generelles Umgangs- und Besitzverbot von Automatik- bzw. Springmessern unabhängig von der Klingenlänge. Es handelt sich somit um verbotene Gegenstände nach dem deutschen Waffengesetz, deren Besitz strafbar ist. Der Besitz von bestimmten Automatik- bzw. Springmessern ist gemäß Anlage 2 Waffengesetz Abschnitt 1 Nummer 1.4.1 nur noch Personen erlaubt, bei denen ein berechtigtes Interesse besteht, das eine einhändige Nutzung grundsätzlich erforderlich macht, zum Beispiel wegen eines fehlenden Arms oder einer fehlenden/ dysfunktionalen Hand) oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung (zum Beispiel Jagd, Handwerk) oder dem Sport (zum Beispiel Segeln oder Bergsteigen) erfolgt. Gleiches gilt für gewerbliche Händler/ Großhändler solcher Messer. Die Abgabe/ der Verkauf erfolgt daher nur noch an oben genannte berechtigte Personen. Bitte prüfen Sie vor der Bestellung daher selbstständig, ob ein solches berechtigtes Interesse bei Ihnen vorliegt.